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Finanzielle Unterstützung und bürokratische Erleichterungen mit Sofortzuschlags- und Einmalzuschlagsgesetz

„Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzuschlagsgesetz federn wir soziale Härten ab und bereiten die Einführung der Kindergrundsicherung vor“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Axel Echeverria (SPD). Der Gesetzentwurf geht am 12. Mai in die 2./3. Lesung und ist am 20. Mai 2022 im Bundesrat.

Einmalzahlungen:

Pandemie, Inflation, Krieg in der Ukraine – und die Preise für Lebensmittel, Mobilität, Energie, Strom und Heizen steigen. All dies stellt uns vor große Herausforderungen. Wer ohnehin schon wenig Geld hat, merkt diese Preissteigerungen besonders deutlich. „Deshalb haben wir eine einmalige Energiepreispauschale für Erwerbstätige beschlossen, die bei den derzeit hohen Kosten, seinem Lohnerwerb nachgehen zu können, helfen soll. Meiner Meinung nach hätte das Geld nach Bedarf ausgezahlt werden sollen und nicht pauschal. Dazu kommt, dass entsprechend auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende davon profitiert hätten.“, so der örtliche Bundestagsabgeordnete Axel Echeverria. Tanken werde zudem günstiger, weil die Kraftstoffsteuer für drei Monate gesenkt wird. „Wer im Sommer ganz aufs Auto verzichten will, kann das mit dem 9-Euro Ticket einfach tun“, führt Echeverria aus. Die Monatskarte für neun Euro wird im Juni, Juli und August erhältlich sein. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah darüber hinaus vor, dass erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme für den Monat Juli 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und starken Preisdynamik haben wir im parlamentarischen Verfahren diesen Zuschuss um weitere 100 Euro erhöht“, berichtet Echeverria. Die Einmalzahlung von insgesamt 200 Euro soll für den Monat Juli ausbezahlt werden. Eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen außerdem Personen erhalten, die im Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung haben.

Kindersofortzuschlag – Vorbereitung der Einführung der Kindergrundsicherung:

„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen, damit sie mit guten Chancen ins Leben starten können. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der nunmehr seit über zwei Jahren andauernden Corona-Pandemie, die Kinder und Jugendliche gesundheitlich, psychisch und finanziell stark belastet. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird deshalb ab Juli ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat ganz unbürokratisch allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugutekommen, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, AsylblG oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG haben. „Damit verbessern wir die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und erreichen zielgenau diejenigen, die gerade auch in der Corona-Pandemie besonders stark belastet sind. Es handelt sich dabei um eine neue Leistung eigener Art in Vorbereitung auf die Kindergrundsicherung, die zusätzlich gewährt wird“, so der Bundestagsabgeordnete aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Familien, für deren Kinder es Anspruch auf Kindergeld gibt, erhalten zusätzlich und einmalig 100 Euro für jedes Kind.

„Klar ist: Wir müssen insgesamt die weitere Entwicklung genau beobachten, um bei Bedarf zeitnah nachsteuern zu können. Aber mit den jetzt eingebrachten Regelungen schaffen wir nicht nur momentan bitter nötige Unterstützungsmöglichkeiten und Erleichterungen sondern auch die Grundlage für weitere zukünftige Entwicklungen im Sozialwesen“, so Echeverria abschließend.

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