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Eine Mindestlohnerhöhung um karge 3,4% ist beschämend und skandalös

Berlin / Witten, 27.06.2023. Die Mindestlohnkommission gab am Montag ihre Empfehlung für die kommenden zwei Jahre ab. Demnach wird eine Anhebung ab Januar 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro empfohlen. Im Jahr darauf soll die Lohnuntergrenze um den gleichen Betrag auf 12,82 Euro angehoben werden. Der Beschluss wurde erstmals nicht einstimmig gefasst. Die Vetreter:innen von Arbeitnehmer:innen und Gewerkschaften lehnten die viel zu geringe Empfehlung ab, wurden jedoch von der Arbeitgeber:innen-Seite und der Kommissionsvorsitzenden überstimmt. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den nördlichen Ennepe-Ruhr-Kreis, Axel Echeverria, kritisiert die vorgeschlagene Erhöhung um 3,4 Prozent für 2024 bzw. 3,3 Prozent für 2025.

Enttäuscht kommentiert Axel Echeverria (SPD):
„Rund 5,8 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten für den gesetzlichen Mindestlohn. Bei ihnen macht sich die explodierende Inflation besonders stark bemerkbar. Sie leiden an den überproportional gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreisen, weil gerade diese Kosten neben den ohnehin schon hohen Mieten bei ihnen die größten Ausgaben ausmachen. Während sich unsere Lebensmittel um 15 bis 20 Prozent verteuern, gesteht man Mindestlohnempfänger:innen gerade Mal karge 3,4 Prozent zu. Das ist beschämend und skandalös. Was die Empfehlung in meinen Augen umso zynischer macht, ist, dass die Arbeitgeber:innen hier wieder die Mär verbreiten, wirtschaftlich keine anständigen Löhne zahlen zu können. Dieses faule Argument kennen wir jedoch schon aus der Debatte um die Einführung des Mindestlohns.

Klar ist auch: wir brauchen vernünftige Tarifabschlüsse. Der Mindestlohn ist nur die absolute Lohnuntergrenze. Die vorgeschlagene Erhöhung gleicht die Lasten der Inflation nicht mal im Ansatz aus, sondern stellt eine Real-Lohnkürzung dar. Wenn ein Verfahren solche armutsverachtenden Ergebnisse hervorbringt, stellt sich die Frage, ob wir hier noch das richtige Verfahren nutzen!“

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